Die Dorferneuerung in Goßmannsdorf ist in eine entscheidende Phase gekommen. In den nächsten Wochen und Monaten stehen wichtige Schritte an. Welche, das zeigt unsere Übersicht.
Zum ersten Mal gibt es eine fundierte Zusammenfassung der Geschichte von Goßmannsdorf. Der "Denkmalpflegerische Erhebungsbogen" wurde im Zusammenhang mit der Dorferneuerung erstellt und Mitte
März 2012 der Öffentlichkeit vorgestellt. Das umfangreiche Werk zeigt sehr interessante und überraschende Details, wie Goßmannsdorf einmal war. Prädikat: lesenswert.
Einzelheiten.
Goßmannsdorf/Main strebt seit langem die Dorferneuerung an. Ab 2006 geschah dies insbesondere durch die "Interessensgemeinschaft Dorferneuerung Goßmannsdorf".
Daraus resultierend haben sich im März/April 2010 vier Arbeitskreise gebildet. Dort wird detailliert ermittelt, was in Goßmannsdorf verbessert werden soll. Der Theorie folgen so schnell wie
möglich Taten - zum Beispiel in Form von Aktionen und Info-Veranstaltungen.
Grundsätzliches zur Dorferneuerung
- Ziel: Die Dorferneuerung dient der nachhaltigen Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Lande, insbesondere der agrarstrukturellen Verhältnisse und
städtebaulich unbefriedigender Zustände. Durch die Dorferneuerung sollen die Dörfer auf künftige Erfordernisse vorbereitet werden. Neben baulich-gestalterischen und infrastrukturellen Maßnahmen
sowie Beiträgen zur Innenentwicklung der Dörfer wird eine intensive Beschäftigung der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Lebensraum angestrebt und selbstverantwortliches Handeln auf dörflicher
Ebene angeregt.
- Voraussetzungen:
• Die Dorferneuerung kann in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen einschließlich im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang gelegener Weiler und Einzelanwesen durchgeführt
werden; diese sollen in der Regel nicht mehr als 2000 Einwohner haben.
• Antrag auf Durchführung der Dorferneuerung ist schriftlich beim Amt für Ländliche Entwicklung zu stellen.
- Förderung:
In der Dorferneuerung können im gemeinschaftlichen, öffentlichen und privaten Bereich Fördermittel gewährt werden, z. B. für:
• Information, Moderation und Beratung
• Konzepte und Planungen
• Abmarkung, Vermessung und Bodenordnung
• Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse
• Renaturierung von Gewässern sowie Verringerung von Hochwassergefahren
• Lebensräume für Tiere und Pflanzen
• Bedarfsgerechte Ausstattung (Freiflächen und Plätze, dorfgerechte Freizeit- und Erholungsrichtungen, umweltfreundliche Ver- und Entsorgungsanlagen)
• Öffentliche Einrichtungen für die Nahversorgung, Dorfgemeinschaft oder Dorfkultur (Dorfläden, dörfliche Kulturelemente, Gemeinschaftshäuser, Dorfmuseen etc.)
• Bauliche und gestalterische Maßnahmen an denkmalpflegerisch besonders wertvollen Gebäuden sowie ortsbildprägenden Gebäuden für gemeindliche und gemeinschaftliche Zwecke
• Erwerb und Verwertung von Gebäuden und Grundstücken
• Um-, An- und Ausbaumaßnahmen bei Wohn- und Wirtschaftsgebäude
• Bedeutsame Baugestaltungen sowie Hofraum- und Vorbereichsgestaltungen im privaten Bereich
- Die Zuschüsse betragen
• für öffentliche Maßnahmen i. d. R. bis zu 60 % der förderfähigen Kosten; die Höhe der Förderung richtet sich nach der Finanzkraft der Gemeinde
• für private Maßnahmen i. d. R. bis zu 30 % der Kosten, wobei Prozentsatz und Förderhöchstsumme je nach Art der Maßnahme festgesetzt werden
- Die Förderung für das Dorferneuerungsvorhaben darf insgesamt 50 % nicht übersteigen. Die Förderung für Maßnahmen in gemeinschaftlichen und öffentlichen Interesse richtet sich nach der
Finanzkraft der Gemeinde
Quelle: www.landesentwicklung.bayern.de